Die Zulassung wird erteilt
Die Zulassung erfolgt aufgrund der vom Zulassungsausschuss festgestellten sachlichen und personellen Ausbildungsvoraussetzungen.
Nach § 8 Nr. 2 der Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium vom 05.10.2010 sind Änderungen unverzüglich dem Örtlichen Hochschulrat mitzuteilen.