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Arbeit, Lohn und Wohnung – aber kein Bleiberecht.
Mitarbeiter der Firma Kempf aus Nigeria soll in sein Heimatland zurück

Emmanuel Agbo ist ein wertvoller Mitarbeiter im Team der Firma Kempf, der dort auch in Zukunft seinen Platz haben wird.“ Das konnte die Bruchsaler Rundschau vor einem Jahr im November 2016 berichten. Nun steht Emmanuel Agbo vor dem Aus. Im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bekam er kurz und bündig mitgeteilt: „Der Antrag auf Asylanerkennung wird abgelehnt. …

Der Antragsteller wird aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von 30 Tagen zu verlassen.“ Dann folgt eine seitenlange Begründung. Ein hoffnungsvoller Anfang wird zunichte gemacht, weil Agbo nicht ausreichend plausibel und wortreich mit den entsprechenden Einzelheiten dramatisch darlegen konnte, worin seine Bedrohung und Gefährdung in Nigeria besteht. „Der Antragsteller schilderte die von ihm erlebte Bedrohung wenig anschaulich, farblos und arm an Details“, heißt es in der Begründung. Dabei sprechen die Umstände seiner abenteuerlichen Flucht mit dem Boot übers Mittelmeer eine andere Sprache und die politische Situation in seinem Heimatland, insbesondere seiner Heimatregion Ebonyi State im Südosten Nigerias legt sehr wohl eine Bedrohung bei seiner Rückkehr nahe. „Ich stehe vor dem Nichts, wenn ich nach Nigeria zurückkomme“, sagt er verzweifelt. Eine Familie, die ihn aufnehmen könne, habe er nicht. Dem gegenüber wird er bei der Firma Kempf gebraucht.

„Wir wollten ihn künftig als Transportfahrer einsetzen“, sagt Andreas Kempf, Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens, das sogar den Erwerb des Führerscheins bezahlen wollte. Agbo lebte in der Gemeinschaftsunterkunft in Münzesheim, als Horst Nasarek, ehemaliger Pfarrer dieses Stadtteils, den Kontakt zur Firma Kempf knüpfte. Andreas Kempf nahm sich des Nigerianers an und stellte ihn probeweise ein. „Die Aufgaben bei uns sind außerordentlich vielfältig“, sagt Andreas Kempf aufgrund unserer guten Auftragslage. Und so fand sich auch ein passender Platz für Emmanuel Agbo. Der Hindernislauf der Firma durch die Instanzen bis zur Anstellung nahm olympische Ausmaße an. Aber mit Geduld und Optimismus konnte Kempf auch diese Wegstrecke bewältigen. Nun durch die Ausweisung sind diese ganzen Mühen vergeblich gewesen. „Ich verstehe die Entscheidung nicht“, sagt Kempf. „Emmanuel Agbo fällt niemandem hier zur Last. Er hat eine eigene Wohnung, verdienst sich seinen Lebensunterhalt selbst und führt ein friedliches zurückgezogenes Leben. – Und wir können ihn in unserem Team bestens brauchen.“ Für Kempf steht auch fest, dass sein Mitarbeiter in Nigeria bei der Rückkehr massive Schwierigkeiten bekommen werde, welcher Art auch immer. Deswegen setzt er alle Hebel in Bewegung, um die Ausreise zu verhindern, seien es persönliche Beziehungen, Gespräche mit dem Verein „Kraichtal hilft“ und natürlich der Rechtsweg. Unverzüglich nach Erhalt des Ablehnungsbescheides hat Kempf darauf gedrungen, dass Agbo Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einlegt, um die Ausweisung zunächst aufzuschieben und dann auch zu verhindern.

Nun bleibt abzuwarten, ob die Instanzen die Entscheidung revidieren und damit Emmanuel Agbo der Firma Kempf erhalten bleibt und eine neue Chance bekommt. In Deutschland wird er jedenfalls gebraucht.

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